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Harald Spanner

 

 

Besucherzaehler

Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

vorerst möchten wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und Dich beim SPV-Nofels recht herzlich willkommen heißen.

Der Verein wurde im Jahr 1989 gegründet. Er ist bei der BH-Feldkirch als zuständige Vereinsbehörde unter der Zl. III 1-6/486 registriert und setzt sich aus 6 Vorstandsmitgliedern und 2 Kassaprüfern zusammen, die jährlich bei der Jahreshauptversammlung (JHV) neu gewählt werden.

Wichtigste Informationen gemäss Vereinsstatuten:

Bei einer einmaligen Anmeldegebühr pro Vereinsjahr erwirbt man die Vereinsmitgliedschaft.

Ab 2016 müssen alle Vereinsmitglieder eine Farbkopie von Pass, Personalausweis oder Führerschein in Scheckkartenformat bei der Anmeldung bereitstellen.

Es kann nur noch ein Name pro Fachnummer geführt werden und Minderjährige unter 14 Jahren dürfen nicht mehr angemeldet werden.

 

Es ist wöchentlich eine Mindesteinzahlung (nach oben offen) zu tätigen, ansonsten wird automatisch ein Strafgeld vom Kontoinhaber des Vereinsmitglieds auf das Vereinskonto überschrieben.

Die Tarife (Höhe der Anmeldegebühr, die Mindesteinzahlung sowie das Strafgeld) werden bei der letzten Vorstandssitzung vor der JHV festgelegt.

Die Einzahlungskästchen hängen im Vereinslokal und werden wöchentlich von 2 Vorstandsmitgliedern entleert und unverzüglich in der Sparkasse-Nofels deponiert.

Die Anmeldegebühren und Strafgelder werden ausschließlich zur Finanzierung für diverse Ausgaben des SPV (z. B.: Abendessen bei der Auszahlung, Postsendungen, Veranstaltungen, ...) verwendet.

 

 

Am Ende eines Sparjahres werden die angesparten Gelder inkl. Zinsen (bei einem feuchtfröhlichen Fest) von einem Vertreter der Sparkasse ausbezahlt. Ist es einem Vereinsmitglied (Krankheit, Unfall, Urlaub, ...) nicht möglich, bei der Auszahlung die ersparten Gelder inkl. Zinsen entgegenzunehmen, kann dies bei der Sparkasse in Nofels (durch Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises) bis Ende Jänner des darauffolgenden Vereinsjahres nachgeholt werden.

 

Werden die Gelder bis zu diesem Zeitraum nicht abgeholt, wird der Kontoinhaber schriftlich Informiert und eine neuerliche Frist von vierzehn Tagen eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist werden nach Anweisung des Vorstandes die gesamten Gelder inkl. Zinsen dem Vereinskonto übertragen.

Die Übertragung der Gelder ist endgültig.

 

Bei vorzeitigen Kündigungen oder Todesfällen werden die angesparten Gelder bei der Auszahlung

übergeben.

Strafgelder werden ab Kündigungsdatum/Todesfall bis Auszahlung keine mehr berechnet.

 

 

Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, welche den Vereinszweck schädigen (z.B.: Kontostand € 0.-) und ungeachtet einer schriftlichen Mahnung mit mehr als vier Einlagen im Rückstand bleiben, aus dem Verein auszuschließen.

Er wird in diesem Fall zur baldigen Einzahlung aufgefordert. Sollte keine Einzahlung im vorgegebenen Zeitrahmen erfolgen, ist der Vorstand gem. §7 der Statuten berechtigt, die Mitgliedschaft zu kündigen.

 

Bei einer 10, 15, 20, ... jährigen Mitgliedschaft beim SPV-Nofels wird bei der JHV ein Präsent für die Vereinstreue (bis auf Widerruf) dem/r Jubilar/in übergeben. Für die Führung in der Statistik ist eine Vereinszughörigkeit von mind. 1/3 pro Sparjahr notwendig.

Events:

Der Verein veranstaltet jährlich 2-4 Events, die bei der JHV vorgeschlagen und bei der 1.Sitzung eines Vereinsjahres vom Vorstand festgelegt werden. Alle beschlossenen Themen der JHV werden den Vereinsmitgliedern nach der 1. Vorstandssitzung schriftlich mitgeteilt. Etwa 2 Wochen vor jeder Veranstaltung wird jedes Mitglied zusätzlich noch einmal schriftlich informiert.

Wir hoffen, einige Infos übermittelt zu haben und wünschen Dir ein reges Vereinsjahr.

 

Der Vorstand